Pflegegrade

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)

Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.

Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)

Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die hilfebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 2 ist etwa mit der alten Pflegestufe I vergleichbar.

Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)

Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 3 ist in etwa mit der alten Pflegestufe II vergleichbar.

Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)

Schwerste Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 4 ist in etwa mit der alten Pflegestufe III vergleichbar.

Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5, erfüllt derjenige, der im Scoring mindestens 90 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 5 ist etwa mit der alten Pflegestufe III + Härtefall-Anspruch vergleichbar.

Info zur Neuordnung der Pflegegrade

Pflegestufe 0 → Pflegegrad 1

Pflegestufe 0 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 → Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 5
Härtefall → Pflegegrad 5

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