Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung auf der Basis einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden.
 

Definition

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.



Notwendigkeit

Im Vergleich zum Krankenhaus, in dem der Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt wird, benötigen pflegebedürftige Patienten auch zu Hause und im Pflegeheim eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreibt“, kann auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen werden. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.
 

Arten

  • Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
    (z.Bsp: zur Nachsorge nach einer Operation um eine Wunde fachgerecht zu versorgen)
  • Krankenhausvermeidungspflege
    (z.Bsp: wenn mit einer medizinische Versorgung zu Hause der Aufenthalt in einem Krankenhaus vermieden oder verkürzen werden kann)
  • Sicherungspflege
    (z.Bsp: wenn der Patienten zu Hause im gleichen Maß wie im Krankenhaus medizinisch versorgt werden kann, um Infusionen, Verbände oder Injektionen zu bekommen
     

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